Nutzungsvereinbarung

1. Vertragsparteien

  1. Rechtegeber
    Blaupapier GmbH, im Folgenden „Blaupapier“ genannt.
  2. Rechtenehmer / Nutzungsberechtigte
    REWE International AG einschließlich aller mit ihr verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften sowie sämtlicher Vertriebs- und Geschäftsschienen, im Folgenden „REWE“ genannt.
  3. Technischer Betreiber des DAM
    Marian Inhouse‑Agentur, als organisatorisch zugehörige Einheit der REWE International AG, im Folgenden „marian“ genannt.

2. Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung von umfassenden Nutzungsrechten an von Blaupapier produzierten Bild‑ und Medieninhalten („Assets“), insbesondere Produktshootings, welche über ein von marian betriebenes Digital Asset Management System („DAM“) zur Verfügung gestellt und von berechtigten Nutzern bezogen werden können.


3. Einräumung von Nutzungsrechten

Blaupapier räumt hiermit der REWE einschließlich aller unter Punkt 1.2 genannten Einheiten das exklusive, zeitlich unbeschränkte, territorial unbegrenzte sowie unentgeltliche Recht ein, die vertragsgegenständlichen Assets zu nutzen.

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend, das Recht,


4. Nutzungszweck

Die Nutzung der Assets ist für alle internen und externen Kommunikations‑, Marketing‑, Verkaufs‑, PR‑, redaktionellen sowie werblichen Zwecke der REWE und ihrer angeschlossenen Unternehmen zulässig, unabhängig vom Medium (online, print, POS, Bewegtbild, Social Media, interne Systeme etc.).


5. Digital Asset Management (DAM)

  1. Marian betreibt im Auftrag bzw. als Teil der REWE ein Digital Asset Management System, über welches die Assets gespeichert, verwaltet und berechtigten Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
  2. Der Bezug der Assets über das DAM ist ausschließlich den durch REWE autorisierten Personen, Abteilungen, Dienstleistern und Vertriebspartnern gestattet („berechtigte Bezieher“).
  3. Marian ist berechtigt, die Assets zu diesem Zweck technisch aufzubereiten, zu kategorisieren, mit Metadaten zu versehen und innerhalb des DAM zu vervielfältigen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist.

6. Bearbeitung und Weitergabe

  1. REWE ist berechtigt, die Assets zu bearbeiten, anzupassen, zu retuschieren oder mit anderen Inhalten zu kombinieren, sofern dadurch keine berechtigten Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt werden.
  2. Eine Weitergabe der Assets an Dritte ist zulässig, sofern diese im Auftrag oder im Interesse der REWE handeln und die Nutzung ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt.

7. Rechtegarantie

Blaupapier garantiert, über sämtliche zur Rechteeinräumung erforderlichen Urheber‑, Leistungsschutz‑ und sonstigen Nutzungsrechte an den Assets zu verfügen und dass die vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.


8. Schlussbestimmungen

Diese Regelung gilt ergänzend zu bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.